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08.05.2020

Liebe Vereinsfunktionäre,
liebe Trainerinnen und Trainer,

endlich ist es soweit. Der langersehnte Tag ist zum Greifen nahe. Am Samstag, den 09.05. dürfen auch wir in Hessen alle privaten und öffentlichen Freiluft-Tennisanlagen unter Auflagen wieder öffnen. Folgend haben wir die Auflagen der hessischen Landesregierung für Sie zusammengefasst und darüber hinaus einige ergänzende Empfehlungen und Aushänge zur Verfügung gestellt.


Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung beschlossen hat, ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:

  • er muss kontaktfrei ausgeübt werden
  • ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten
  • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden umgesetzt
  • Umkleidekabinen, Dusch-­ und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen
  • der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-­Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt
  • es sind keine Zuschauer erlaubt
  • Die Empfehlungen des Robert Koch­Instituts zur Hygiene sind zu beachten
  1.  


Darüber hinaus empfehlen wir den Vereinen, die weiteren folgenden Maßnahmen einzuhalten und die entsprechenden Aushänge gut sichtbar auf dem Vereinsgelände sowie den sanitären Anlagen auszuhängen und den Trainern, Mitgliedern und Gästen zur Verfügung zu stellen:

– Empfehlungen des HTV
– Empfehlungen zum Trainingsbetrieb
– Empfehlungen für das Tennistraining
– Ergänzende Empfehlungen des DTB | Erläuterung

Die hier ergänzenden Empfehlungen werden regelmäßig – entsprechend der weiteren Entwicklungen – aktualisiert und hier veröffentlicht. Es ist daher zu empfehlen, die Aktualität der Empfehlungen in regelmäßgen Abständen zu kontrollieren.


WIR DANKEN ALLEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG!


Mit sportlichen Grüßen
Hessischer Tennis-Verband e.V.